Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Einschränkungen, eine Website nutzen können.
Ist Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde davon betroffen? Ab dem 28.06.2025 tritt das Gesetzt von der EU in Kraft!
Es gibt zahlreiche Gründe, warum Unternehmen bereits jetzt barrierearme oder barrierefreie Websites haben sollten.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in der Europäischen Union mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eine neue rechtliche Verpflichtung in Kraft, die alle Unternehmen dazu anhält, ihre Webangebote auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Dies bedeutet, dass Webseiten und Onlinedienste so gestaltet sein müssen, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, genutzt werden können.
Barrierearme und barrierefreie Websites bieten sowohl Nutzern als auch Unternehmen erhebliche Vorteile. Der wesentliche Unterschied liegt im Grad der Zugänglichkeit:
Beide Ansätze verbessern die Benutzerfreundlichkeit für ALLE Nutzer und erweitern die Reichweite und Sichtbarkeit der Website. Eine barrierefreie Gestaltung führt zu einem verbesserten Nutzererlebnis durch intuitive Bedienung und angenehme Nutzung für jeden. Zudem wird ein positives Image vermittelt, denn Unternehmen zeigen, dass sie sich für Inklusion und soziale Verantwortung einsetzen.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet konkret, Webinhalte für jeden zugänglich zu gestalten, optisch wie auch inhaltlich. Wichtige Maßnahmen umfassen hierbei zum Beispiel alternative Texte für Bilder, die blinden Nutzern das Verständnis visueller Inhalte ermöglichen, ausreichende Kontraste, die die Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwächen verbessern oder die Verwendung von klarer Strukturierung und Sprache zum leichteren Verständnis komplexer Inhalte.
Die Implementierung von Barrierefreiheit erschließt neue Zielgruppen, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sichert die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen, die sich nach den Bedürfnisse aller seiner Kunden ausrichten.
Das Barrierefreiheitsgesetz ist mehr als nur eine gesetzliche Vorschrift – es ist ein Fundament für eine Gesellschaft, in der alle gleichberechtigt teilhaben können. Denn Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen, sondern auch Ältere, Menschen mit temporären Einschränkungen oder solche, die einfach nur andere technische Voraussetzungen haben.
Stellen Sie sich vor, Sie könnten eine Website nicht nutzen, weil die Schrift zu klein ist, Farben nicht ausreichend kontrastieren oder wichtige Informationen nicht zugänglich sind. Genau diese Erfahrungen machen viele Menschen täglich. Wenn Unternehmen keine barrierefreien Websites anbieten, schließen sie große Kundengruppen aus, darunter Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.
Die Nichtbeachtung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) oder der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) kann für Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben. Diese reichen von finanziellen Strafen bis hin zu Reputationsverlusten.
Als Ihre Experten für Barrierefreiheit begleiten wir Sie auf dem Weg zu einer inklusiven Welt. Wir gestalten Ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so, dass sie für alle Menschen zugänglich sind.
Von der ersten Beratung bis zur finalen Umsetzung arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen. Wir analysieren Ihre bestehenden Angebote, entwickeln maßgeschneiderte Konzepte und setzen diese technisch präzise um. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Aspekte der digitalen Barrierefreiheit, von der grundlegenden Architektur Ihres Webauftrittes über Inhalte bis hin zur Barrierefreiheitserklärung. Wir unterstützen Sie gern auf dem Weg in die barrierefreie Zukunft!