Digitale Barrierefreiheit: gesetzliche Pflicht und soziale Verantwortung als Unternehmens-Chance

Barrierefreie Websites

Barrierefreie und barrierearme Website

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Einschränkungen, eine Website nutzen können.

Countdown BFSG - Barrierefreiheits­stärkungsgesetz

Ist Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde davon betroffen? Ab dem 28.06.2025 tritt das Gesetzt von der EU in Kraft!

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Barrierefreiheit im Web: Pflicht und Chance für jedes Unternehmen

Es gibt zahlreiche Gründe, warum Unternehmen bereits jetzt barrierearme oder barrierefreie Websites haben sollten.

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in der Europäischen Union mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eine neue rechtliche Verpflichtung in Kraft, die alle Unternehmen dazu anhält, ihre Webangebote auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Dies bedeutet, dass Webseiten und Onlinedienste so gestaltet sein müssen, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, genutzt werden können.

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gesetzliche Barrierefreiheit: Prüfen Sie jetzt, ob auch Sie betroffen sind! (Nur 3 Fragen!)

Mit einer barrierefreien Website sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern profitieren auch von zahlreichen weiteren Vorteilen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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1. Ist Ihre Webseite bereits barrierefrei nach BSFG und WCAG 2.2?

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2. Sind Sie im Bereich E-Commerce, öffentlicher Sektor, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Tourismus oder Personenbeförderung tätig? Oder gehört Ihr Unternehmen einer der folgenden Rechtsformen an:

a) juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts wie z.B. Berufskammern, Industrie- und Handelskammern, Innungen, Sparkassenverbände, Universitäten, Schulen, behördliche oder kirchliche Stiftungen, etc.)

b) juristische Personen des privaten Rechts (eingetragene Vereine e.V., Stiftungen, oder sonstige Personenvereinigungen wie z.B. GmbH, AG, KGaA, eingetragene Genossenschaften, etc.)

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3. Bietet Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen über die Webseite an (z.B. über einen Webshop, Online-Terminbuchungstool o.ä.)?

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Unternehmenserfolg durch digitale Barrierefreiheit BFSG

Barrierearme und barrierefreie Websites bieten sowohl Nutzern als auch Unternehmen erhebliche Vorteile. Der wesentliche Unterschied liegt im Grad der Zugänglichkeit:

  • Barrierearme Websites zielen darauf ab, Hindernisse für Menschen mit Beeinträchtigungen zu minimieren.

  • Barrierefreie Websites streben die vollständige Beseitigung aller Barrieren an, um allen Nutzern eine gleichwertige Nutzungserfahrung zu ermöglichen.


Beide Ansätze verbessern die Benutzerfreundlichkeit für ALLE Nutzer und erweitern die Reichweite und Sichtbarkeit der Website. Eine barrierefreie Gestaltung führt zu einem verbesserten Nutzererlebnis durch intuitive Bedienung und angenehme Nutzung für jeden. Zudem wird ein positives Image vermittelt, denn Unternehmen zeigen, dass sie sich für Inklusion und soziale Verantwortung einsetzen.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet konkret, Webinhalte für jeden zugänglich zu gestalten, optisch wie auch inhaltlich. Wichtige Maßnahmen umfassen hierbei zum Beispiel alternative Texte für Bilder, die blinden Nutzern das Verständnis visueller Inhalte ermöglichen, ausreichende Kontraste, die die Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwächen verbessern oder die Verwendung von klarer Strukturierung und Sprache zum leichteren Verständnis komplexer Inhalte.

Die Implementierung von Barrierefreiheit erschließt neue Zielgruppen, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sichert die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen, die sich nach den Bedürfnisse aller seiner Kunden ausrichten.

wirtschaftliche Vorteile

  • Höhere Reichweite durch verbesserte Usability und Zugänglichkeit für ALLE Nutzer
  • Erweitertes Zielpublikum und Reichweite durch Inklusion von  Nutzern mit Beeinträchtigungen
  • Höhere Zugänglichkeit auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen für mehr Nutzer
  • Erhöhte Benutzerzufriedenheit durch einfache Navigation und Bedienung
  • Steigerung des Markenimages
  • Direkter und indirekter positiver Effekt auf die SEO

soziale Vorteile

  • Inklusion und Chancengleichheit für Nutzer mit Beeinträchtigungen ermöglichen
  • Soziale Verantwortung zeigen und das Markenimage steigern

rechtliche Aspekte

  • Erfüllung rechtlicher Anforderungen (BFSG, BITV, etc.)
  • Vermeidung von Strafen, Bußgeldern und Imageverlust

Wir setzen die Vorgaben des BFSG technisch und inhaltlich auf Ihrer Unternehmensseite um

Warum Barrierefreiheit für alle wichtig ist

Das Barrierefreiheitsgesetz ist mehr als nur eine gesetzliche Vorschrift – es ist ein Fundament für eine Gesellschaft, in der alle gleichberechtigt teilhaben können. Denn Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen, sondern auch Ältere, Menschen mit temporären Einschränkungen oder solche, die einfach nur andere technische Voraussetzungen haben.


Stellen Sie sich vor, Sie könnten eine Website nicht nutzen, weil die Schrift zu klein ist, Farben nicht ausreichend kontrastieren oder wichtige Informationen nicht zugänglich sind. Genau diese Erfahrungen machen viele Menschen täglich. Wenn Unternehmen keine barrierefreien Websites anbieten, schließen sie große Kundengruppen aus, darunter Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.

Barrierefreiheit ist mehr als nur ein Trend ist: Die rechtlichen Konsequenzen

Die Nichtbeachtung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) oder der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) kann für Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben. Diese reichen von finanziellen Strafen bis hin zu Reputationsverlusten.

  • Bußgelder: Unternehmen, die gegen die gesetzliche Anforderungen der Barrierefreiheit verstoßen, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann je nach Bundesland variieren.
  • Zwangsmaßnahmen: In schweren Fällen kann die zuständige Behörde Zwangsmaßnahmen anordnen, wie beispielsweise die Einstellung der betroffenen Dienstleistung oder die Anpassung der Produkte.
  • Schadensersatzansprüche: Betroffene Personen können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie durch die Nichtbeachtung der gesetzlichen Forderungen einen Schaden erleiden.
  • Reputationsverlust: Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, riskieren einen erheblichen Imageverlust. Kunden und Geschäftspartner können sich von solchen Unternehmen abwenden, was finanzielle Einbußen mit sich bringen könnte.

Ihre Kunden im Fokus: Mit uns zur barrierefreien Zukunft!

Als Ihre Experten für Barrierefreiheit begleiten wir Sie auf dem Weg zu einer inklusiven Welt. Wir gestalten Ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so, dass sie für alle Menschen zugänglich sind.

Von der ersten Beratung bis zur finalen Umsetzung arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen. Wir analysieren Ihre bestehenden Angebote, entwickeln maßgeschneiderte Konzepte und setzen diese technisch präzise um. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Aspekte der digitalen Barrierefreiheit, von der grundlegenden Architektur Ihres Webauftrittes über Inhalte bis hin zur Barrierefreiheitserklärung. Wir unterstützen Sie gern auf dem Weg in die barrierefreie Zukunft!